Ihr Vorteil
Ihr Kostenvorteil:
Anrechnung von Aufträgen an Werkstätten für Menschen mit Behinderung.- Als anerkannte Werkstatt bieten wir Ihnen die Möglichkeit Kosten zu senken
- Sie sparen, da Sie vom Rechnungsbetrag 50% unserer Arbeitsleistung (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen können (gemäß § 140 SGB IX)
- nur 7% Mwst.!

